Holztafelelemente in Ausschreibungen – worauf es ankommt
Holztafelelemente sind national geregelte Bauprodukte und unterliegen klaren bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Grundlage dafür sind die DIN 1052-11 sowie die Technischen Baubestimmungen der Bundesländer. Je nach Vorfertigungsgrad benötigen diese Elemente eine Ü-Kennzeichnung – teilweise sogar ein Übereinstimmungszertifikat mit regelmäßiger Fremdüberwachung.
Für Ausschreibungen bedeutet das:
Bereits in der Planungs- und Vergabephase sollten der gewünschte Vorfertigungsgrad und die baurechtlichen Anforderungen eindeutig festgelegt werden. So lassen sich Missverständnisse, Nachträge und Qualitätsrisiken vermeiden und ein reibungsloser Bauablauf sichern.
Weitere Details zur baurechtlichen Einordnung und zu Empfehlungen für Ausschreibungen finden Sie in unseren zwei Informationspapieren, die wir Ihnen hier als Download bereitstellen:

